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Aktueller Stand der Tarifsituation für psychologische Psychotherapeut:innen im Kanton Zürich

18 Feb 2025
ZüPP
Berufspolitik, Berufspraxis
18 Feb 2025
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Berufspolitik, Berufspraxis
Praxisraum psychologische Psychotherapie
unsplash

Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat informiert, dass der bisher geltende provisorische Tarif von CHF 2.58 pro Minute beibehalten werden soll, bis auf nationaler Ebene eine endgültige Lösung gefunden ist.

Die Gesundheitsdirektion verzichtet daher auch darauf, einen Antrag auf eine neue provisorische Tariffestsetzung beim Regierungsrat zu stellen und somit einen formellen Entscheid zu erwirken.

Den Versicherern bleibt damit die Möglichkeit offen, einen formellen Entscheid zu verlangen. In diesem Szenario müsste die Gesundheitsdirektion dem Regierungsrat dennoch einen Antrag auf eine neue provisorische Tariffestsetzung stellen. Aufgrund aller vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass auch im Falle eines formellen Entscheids der bisherige provisorische Tarif bestehen bleibt.

Wichtig ist: Psychologische Psychotherapeut:innen können weiterhin nach dem bestehenden provisorischen Tarif abrechnen.

Was bisher geschah

Bisher haben die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Neuenburg, Solothurn, Wallis, Tessin, Uri, Basel-Landschaft, Jura und Waadt kommuniziert, dass sie den provisorischen Tarif von CHF 2.58 beibehalten. Damit bleibt Glarus der einzige Kanton, der eine Tarifsenkung per 1. Januar 2025 beschlossen hat. Gegen diesen Entscheid geht die FSP derzeit rechtlich vor.

Was ist der aktuelle Stand der Tarifverhandlungen?

Die Verhandlungen über die definitive Tarifstruktur befinden sich in der Endphase, sind aber noch nicht abgeschlossen. Ein endgültiger Tarif für psychologische Psychotherapie wird frühestens 2026, wahrscheinlicher jedoch erst 2027 erwartet.

Die Genehmigung läuft wie folgt ab:

- Nach Einigung der Tarifpartner über die Tarifstruktur muss der Vorschlag vom Bundesrat genehmigt werden.
- Danach wird ein separater Vertrag (Tarifvertrag) abgeschlossen, der die Taxpunktwerte bzw. den endgültigen Tarif regelt.
- Eine gesamtschweizerische Lösung muss erneut durch den Bundesrat, kantonale Lösungen durch die jeweilige Kantonsregierung genehmigt werden.

Bis dahin bleibt der aktuelle provisorische Tarif von CHF 2.58 pro Minute unverändert bestehen.

Was bedeutet das für psychologische Psychotherapeut:innen?

Auch wenn im Kanton Zürich somit weiterhin der bisherige provisorische Tarif von CHF 2.58 pro Minute gilt, besteht weiterhin die Möglichkeit von Rückforderungen, falls der endgültige Tarif niedriger ausfallen sollte. In diesem Fall müssten psychologische Psychotherapeut:innen bereits zu viel erhaltene Beträge zurückerstatten. Dies ist ein grundsätzliches Risiko bei allen provisorischen Tarifen.

Die FSP hat aber auch klar kommuniziert, dass sie einen definitiven Tarif, der unter dem momentan provisorisch geltenden Tarif liegt, nicht akzeptieren wird.

Die FSP empfiehlt allen Mitgliedern, entsprechende Rückstellungen von ca. 10% einzuplanen, um sich für den Fall eines möglichen tieferen definitiven Tarifs abzusichern. Weiter kann es sinnvoll sein, eine juristische Person (z. B. GmbH) zu gründen, (insb. bei grösseren Praxen mit Angestellten), um sich vor möglichen finanziellen Risiken im Falle von Rückforderungen zu schützen. Der Vorteil besteht darin, dass in der Regel nur das Vermögen der Firma haftet, nicht das Privatvermögen. Es ist jedoch zu beachten, dass diese rechtliche Trennung nicht absolut ist. In Fällen von missbräuchlicher Gründung oder Führung kann dennoch auf das Privatvermögen zugegriffen werden.

Wir wiederholen an dieser Stelle aber nochmals, dass die FSP keinen tieferen als den bisher provisorischen Tarif akzeptieren wird.

Detaillierte Hinweise & weitere Informationen findest du im Mitgliederbereich der FSP:

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