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Antworten auf die häufigsten Fragen

Hier findest du Antworten auf die häufigsten allgemeinen Fragen, Fragen zur Psychotherapie sowie zur Schulpsychologie und Verkehrspsychologie. 
Gerd Altmann auf pixabay.com

Allgemeine Fragen

Psycholog:innen helfen Menschen in verschiedenen Lebenssituationen wie Beruf, Freizeit, Familie, Erziehung etc. Es handelt sich dabei meist um umrissene praktische Sachverhalte wie eine Berufswahl, ein Konflikt am Arbeitsplatz etc., aber auch um Probleme, die als belastend oder als persönliche Krise erlebt werden. Psycholog:innen bieten Handlungs- und Entscheidungshilfen in solchen Lebenssituationen. Dafür spezialisieren sich Psycholog:innen in Fachgebieten.

Psycholog:innen mit einer Weiterbildung in Psychotherapie sind in der Lage, psychische Störungen oder körperlich bedingte Krankheiten mit belastenden psychischen Auswirkungen erfolgreich zu behandeln beziehungsweise können diese entscheidend beeinflussen. Psychotherapie wird auch von Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie angeboten.

Es ist wichtig, zwischen Psycholog:innen, psychologischen Psychotherapeut:innen und Psychiater:innen zu unterscheiden.

Psycholog:innen haben ein Hochschulstudium in Psychologie auf Masterstufe und darüber hinaus sehr oft eine fachpsychologische Weiterbildung abgeschlossen. Die Berufsfelder von Psycholog:innen sind sehr breit. Sie arbeiten nicht nur im Gesundheitsbereich, sondern in Unternehmen und Organisationen (Marktforschung, Werbe-, Organisationspsychologie, Berufsberatung etc.), in der Lehre und Forschung, an Hochschulen, in der Verwaltung etc.

Psychologische Psychotherapeut:innen sind Psycholog:innen mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel in Psychotherapie. Sie sind wie Psychiater:innen für die Behandlung von psychischen Störungen zugelassen.

Psychiater:innen verfügen über ein abgeschlossenes Medizinstudium mit einer Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie. Psychiater sind als Ärzte sowohl in medizinischen Behandlungsmethoden (medikamentöse Therapien, etc.), als auch in Psychotherapie ausgebildet. In Zusammenarbeit mit Ärzten verordnen heute vermehrt auch Psycholog:innen Medikamente.

Für psychologische Abklärungen und Beratungen in verschiedenen Lebens- und Berufsbereichen kommen Psycholog:innen mit einer entsprechenden Weiterbildung in Frage (zum Beispiel Schulpsychologie, Berufs- und Laufbahnberatung, Personalrekutierung, verkehrspsychologische Abklärungen).

Zur Behandlung psychischer Störungen oder Beeinträchtigungen sind sowohl Psycholog:innen mit einer Weiterbildung in Psychotherapie als auch Psychiater:innen befähigt.

Hinweis: Psychotherapeutische Leistungen von psychologischen Psychotherapeut:innen werden von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen, wenn eine Anordnung vorliegt, die von Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin (d.h. Hausärzt:innen), für psychosomatische Medizin sowie Psychiater:innen für 15 Stunden, inklusive einer Verlängerung um 15 Stunden ausgestellt werden können.

Kriseninterventionen oder Kurztherapien für Patient:innen mit schweren Erkrankungen, bei Neudiagnose oder bei einer lebensbedrohlichen Situation können einmalig für maximal 10 Sitzungen durch jede Person mit einem Facharzttitel – aus allen medizinischen Fachrichtungen – angeordnet werden.

Als Psycholog:in darf sich in der Schweiz nur bezeichnen, wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie auf Masterstufe absolviert hat oder über einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss verfügt. Ein zusätzliches Qualitätsmerkmal ist es, wenn jemand einen eidgenössisch anerkannten psychologischen Weiterbildungstitel oder den Berufsverbandsfachtitel "Psychologe/Psychologin FSP" oder "Fachpsychologe/Fachpsychologin FSP" besitzt.

Achtung! Wer psychologische Beratungen oder psychologische Konsultationen anbietet, ohne sich als Psychologin oder Psychologe zu bezeichnen, verfügt wahrscheinlich nicht über o.g. Abschluss. Nur die Berufsbezeichnung Psychologe/Psychologin ist gesetzlich geschützt.

Fragen zur Psychotherapie

Bei einer psychologischen Beratung wird in der Regel ein klar umrissener Sachverhalt bearbeitet (siehe allgemeine Fragen). Eine psychologische Beratung ist zeitlich befristet und dauert bis zu zehn Sitzungen.

Psychotherapie ist bei psychischen Störungen mit Krankheitswert angezeigt und dauert länger. In schwierigen persönlichen Situationen können Gespräche mit verständnisvollen Mitmenschen eine ergänzende Stütze zu einer psychologischen Beratung oder einer psychotherapeutischen Behandlung sein. Sie vermögen diese jedoch nicht zu ersetzen.

Mit dem Psyfinder findest du einfach und unkompliziert Psycholog:innen oder Psychotherapeut:innen, die dich unterstützen können. Alle sind Mitglied der Föderation Schweizer Psycholog:innen FSP. Gute Quellen für das Finden einer geeigneten Fachperson sind zudem Haus- und Vertrauensärzte oder persönliche Empfehlungen. Die Zürcher Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, ZGPP, führt auch ein Online-Verzeichnis für eine Therapievermittlung.

Die Dauer ist je nach Schweregrad der Störung und der psychotherapeutischen Methode unterschiedlich. Es gibt Kurzzeittherapien (bis zu 25 Std.), mittellange (bis 80 Std.) und Langzeittherapien (über 80 Std.). Die Dauer einer Psychotherapie orientiert sich an den Fortschritten in der Behandlung. Nicht behandelte oder unsachgemäss behandelte psychische Störungen können zu chronischen, sich verstärkenden psychischen Leiden und zusätzlichen körperlichen Erkrankungen führen. 

Kontaktiere die Fachperson bitte auf direktem Weg. Falls du keinen Termin bekommen kannst, bitte um eine Empfehlung für eine:n Kolleg:in oder wende dich an die ZüPP-Geschäftsstelle für weitere Empfehlungen.

Grundversicherung
Psychotherapeutische Leistungen von psychologischen Psychotherapeut:innen werden von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen, wenn eine Anordnung vorliegt, die von Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin (d.h. Hausärzt:innen), für psychosomatische Medizin sowie Psychiater:innen für 15 Stunden, inklusive einer Verlängerung um 15 Stunden ausgestellt werden können.

Kriseninterventionen oder Kurztherapien für Patient:innen mit schweren Erkrankungen, bei Neudiagnose oder bei einer lebensbedrohlichen Situation können einmalig für maximal 10 Sitzungen durch jede Person mit einem Facharzttitel – aus allen medizinischen Fachrichtungen – angeordnet werden.

Zusatzversicherung
Mit der Einführung des Anordnungsmodells im Juli 2022 haben viele Zusatzversicherungen die Bedingungen zur Kostenbeteilung an Psychotherapien angepasst, da die Kosten von der Grundversicherung übernommen werden. Es gibt auch Krankenkassen, die psychologische Beratungen als präventive Massnahmen übernehmen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit der Krankenkasse zu klären, in welchem Umfang die Therapie- oder Beratungskosten von der Zusatzversicherung übernommen werden.

Sprich unbedingt deine:n Psychotherapeut:in darauf an. Wenn sich nichts ändert, setze zeitnah einen Abschlusstermin und suche eine neue Fachperson.
Falls du unzufrieden mit einer psychologischen Dienstleistung bist, kannst du dich an unsere Geschäftsstelle wenden. Du erfährst mehr unter diesem Link:

Diese Frage ist schwierig zu beantworten, da sie ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren wie Problem, Klient:in, Psychotherapeut:in, Zielvorstellungen und Therapierichtung etc. betrifft. Wissenschaftliche Studien haben in den vergangenen Jahren untersucht, welche Therapieformen für welche Störungsbilder geeignet sind:

  • kognitiv-verhaltenstherapeutische Methoden für Ängste, Phobien, Zwänge, Depressionen und Bewältigung problematischer Situatione
  • tiefenpsychologische Psychotherapie, z.B. Psychoanalyse für vertiefte Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und unterdrückte Lebensaspekte
  • humanistische Therapie, z.B. Gesprächs- oder Gestalttherapie für Zugang zu den eigenen Emotionen bzw. wer Mühe hat, seine Gefühle auszudrücken
  • Paartherapie für Paar- und Beziehungsprobleme
  • systemische Psychotherapie, Gruppentherapie für soziale Schwierigkeiten

Ziel jeder Psychotherapie ist die Befreiung von bzw. eine deutliche Reduktion der lebensbeeinträchtigenden Symptome einer psychischen Störung. Daher bedeutet Psychotherapie immer Arbeit an sich selbst und Auseinandersetzung mit den Faktoren, welche psychisches Leiden verursachen. Der oder die Psychotherapeut:in steuert diesen Prozess unter Berücksichtigung deiner aktuellen Befindlichkeit. Durch eine erfolgreiche Psychotherapie eröffnen sich neue Möglichkeiten im eigenen Erleben und Handeln. Des Weiteren ermöglicht die Psychotherapie, kommende psychische Krisen besser und, im Idealfall, ohne professionelle Hilfe zu bewältigen. Die Wirksamkeit von Psychotherapien ist wissenschaftlich erwiesen und anerkannt.

Auf jeden Fall. Gerade Angehörige leiden oft unter den Folgen der Krankheit und Beeinträchtigungen der Patienten. Für Angehörige kann es daher eine grosse Erleichterung sein, sich einer Selbsthilfegruppe für betroffene Angehörige anzuschliessen. Selbsthilfegruppen zu einzelnen Themen finden Sie zum Beispiel auf dieser Webseite:

Fragen zur Schulpsychologie

Der Schulpsychologische Dienst ist offen zugänglich für Lehrpersonen, Eltern, Kinder, Jugendliche, für Fachpersonen aus der schulischen Förderung, für Behörden und für Fachstellen. Jeder der Genannten darf sich an den Schulpsychologischen Dienst wenden.

Der schulpsychologische Dienst unterstützt die Kinder und Jugendlichen in ihrer altersgemässen und persönlichen Entwicklung. Er berät und kann helfende Massnahmen empfehlen. Dabei werden Anliegen, Probleme und Konflikte geklärt und Lösungswege mit den beteiligten Personen gesucht. Dazu gehören:

  • Beratung der Schüler:innen, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitungen und Behörden
  • Abklärung und Diagnostik der schulischen Situationen von Schüler:innen
  • Unterstützung der Behörden für Entscheide über Sonderschulungen
  • Förderung und Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten

Die Beratung ist individuell und passt sich den Bedürfnissen der zu Beratenden an. Dies wird bei der ersten Kontaktaufnahme besprochen und geklärt.

Nein, die schulpsychologischen Dienste sind regional organisiert und somit wohnortsabhängig.

Schulpsychologische Beratungen sind unentgeltlich.

Nein, für alle Schulpsycholog:innen gilt, wie für alle Psycholog:innen, die Schweigepflicht. Die Entbindung davon kann nur durch die Betroffenen selbst erfolgen.

Fragen zur Verkehrspsychologie

Unter www.medtraffic.ch findest du einen Überblick zu den wichtigsten psychologischen Anlaufstellen im Bereich Fahreignung und verkehrspsychologischer Therapie.

Der ZüPP bietet keine verkehrspsychologischen Untersuchungen an.

Die verkehrspsychologische Eignungsuntersuchung kann durch eine Verkehrspsychologin oder einen Verkehrspsychologen durchgeführt und begutachtet werden. Informationen und Fachpersonen findest du auf www.medtraffic.ch oder auf der Website der Schweizerischen Vereinigung für Verkehrspsychologie. Alle aufgeführten Personen sind Mitglieder der FSP. Alternativ ist eine Begutachtung auch beim Institut für Angewandte Psychologie (IAP) in Zürich möglich.

Der ZüPP bietet keine verkehrspsychologischen Untersuchungen an.

Über die einzelnen Schritte informiert das Strassenverkehrsamt Zürich auf seiner Website. Solltest du die Prüfung zum dritten Mal nicht bestanden haben, wird für die Zulassung zum vierten Versuch ein Fahreignungstest benötigt. Es handelt sich dabei um einen Test am Computer, welcher beispielsweise die Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit und das Reaktionsverhalten überprüft. Das Strassenverkehrsamt Zürich empfiehlt die Durchführung beim Institut für Angewandte Psychologie (IAP).

Bei einem weiteren Nichtbestehen im vierten Versuch braucht es für die weitere Anmeldung zur praktischen Prüfung ein verkehrspsychologisches Gutachten, welches die Fahreignung bestätigt. Dazu findest du auf der Website der Schweizerischen Vereinigung für Verkehrspsychologie eine Liste mit Gutachter:innen, welche ein solches Gutachten für dich erstellen können. Alle aufgeführten Personen sind Mitglieder der FSP. Alternativ ist eine Begutachtung auch beim Institut für Angewandte Psychologie (IAP) möglich. Eine Übersicht bietet auch www.medtraffic.ch. Der ZüPP bietet keine Untersuchungen an.

Sollte das verkehrspsychologische Gutachten negativ ausfallen, gibt es gegebenenfalls Massnahmen, um die Fahreignung wiederzuerlangen. Dies kann beispielsweise der Besuch einer Verkehrstherapie bei einer qualifizierten Psychotherapeutin oder einem qualifizierten Psychotherapeuten sein. Die Anzahl der benötigten Stunden wird dabei üblicherweise seitens des Strassenverkehrsamtes angeordnet. Ziel dieser Therapie ist ein Rückfall in gesetzeswidriges Verkehrsverhalten zu verhindern und eine postive Einstellung zum konkreten Verhalten im Strassenverkehr zu fördern. Qualifizierte Psychotherapeut:innen findest du im Psyfinder unter dem Suchbegriff Verkehrspsychologie.

Informationen zu den Kursen für Personen mit Führerausweisentzug der BFU findest du hier.