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Selbständige Psycholog:innen

Dem ZüPP ist es ein wichtiges Anliegen, sich für die beruflichen Interessen der selbstständigen Psycholog:innen im Kanton Zürich einzusetzen und deren berufliches Ansehen in Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern. Viele Psycholog:innen sind in den verschiedenen psychologischen Disziplinen selbstständig in eigener fachlicher Verantwortung tätig. Sie arbeiten unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung, sind in unabhängiger Stellung und tragen ihr eigenes wirtschaftliches Risiko.
Therapie-Situation
charlesdeluvio on Unsplash

Insbesondere selbständig tätige Psychotherapeut:innen bilden eine wichtige Interessengruppe innerhalb unseres Verbandes. Die Tätigkeit als selbständige Psychotherapeut:in erfordert eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons Zürich. Für die Abrechnung mit der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die ab 1. Juli 2022 für Psychotherapeut:innen mit ärztlicher Anordnung möglich ist, wird eine zusätzliche kantonale Zulassung benötigt. Spezifische Informationen für Psychotherapeut:innen in selbstständiger Tätigkeit finden Sie unter dem folgenden Link:

Im Folgenden einige Informationen für selbstständige Psycholog:innen:

Berufsausübungsbewilligung

Eine kantonale Berufsausübungsbewilligung (früher Praxisbewilligung genannt) für die selbstständige Tätigkeit als Psycholog:in ist im Kanton Zürich aufgrund gesundheitspolizeilicher Bestimmungen nur für die Psychotherapie erforderlich. Informationen dazu sind hier zu finden. Neu könnte dies zwar in naher Zukunft auch für Neuropsycholog:innen notwendig sein, wie dies zum Beispiel bereits jetzt der Kanton Aargau verlangt.

Weiterbildungs- und Fachtitel

Eidgenössische Weiterbildungs- und FSP-Fachtitel sind für Psycholog:innen, die ihr Fach privatwirtschaftlich und ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, vom Gesetz her fakultativ - mit Ausnahme der Psychotherapie, für welche der eidgenössische Psychotherapie-Weiterbildungstitel für die eigenverantwortliche Berufsausübung verlangt wird (PsyG, Art. 22-33). Neben dem Psychotherapietitel vergeben Bund und FSP folgende weiteren Psychologietitel:

  • Neuropsychologie: Neuropsycholog:innen können direkt mit der Grundversicherung der Krankenkassen, der IV und der UV abrechnen, wenn sie zum Beispiel über die Schweizerische Vereinigung der Neuropsycholog:innen, SVNP, in das Register der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) aufgenommen sind. Fachpsycholog:innen für Neuropsychologie FSP können bei der SVNP die Aufnahme in dieses Register beantragen. Voraussetzung ist immer der FSP-Fachtitel.
  • Klinische Psychologie
  • Kinder- und Jugendpsychologie
  • Gesundheitspsychologie

Aktuell (Mai 2020) vergibt jedoch allein die FSP Titel in den vier oben aufgeführten Fachbereichen, da der Bund bisher noch keine entsprechenden Weiterbildungsgänge anerkannt hat. Einzelne Akkreditierungen sind in Vorbereitung. Grundsätzlich sind die eidgenössischen und FSP-Titel auf dem Arbeitsmarkt und für die Erbringung von psychologischen Dienstleistungen gleichwertig und stellen für die selbständige Berufsausübung ein bedeutsames Qualitätslabel dar.

Weitere Fachtitel der FSP:

  • Verkehrspsychologie: Um auf die von der Schweizerischen Vereinigung für Verkehrspsychologie, VFV, geführten Listen für Gutachten und Verkehrstherapie zu gelangen, ist der Fachtitel FSP Voraussetzung.​ Behörden, Ämter etc. vergeben Aufträge aufgrund dieser Listen.
  • Rechtspsychologie: Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtspsychologie, SGRP, führt Listen von zertifizierten psychologischen Gutachter:innen, Supervisor:innen und Psychotherapeut:innen. Für den Eintrag in diese drei Listen ist der Fachtitel Rechtspsychologie FSP Voraussetzung.
  • Sportpsychologie
  • Laufbahn & Personalpsychologie
  • Coaching-Psychologie

Der ZüPP empfiehlt vor Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in jedem Fall eine fachspezifische Weiterbildung inkl. mehrjährige Praxiserfahrung in angestellter Stellung, welche mit einem eidgenössischen Weiterbildungs- oder FSP-Fachtitel abgeschlossen wird. 

Ergänzend werden weitere von der FSP anerkannte Zusatzqualifikationen in verschiedenen Teilgebieten je nach angebotenen Dienstleistungen empfohlen.

Zu beachten: Verschiedene psychologische Berufsbezeichnungen wie Sportpsycholog:in, Rechtspsycholog:in etc. werden im PsyG nicht ausdrücklich genannt, sie sind deshalb keine rechtlich geschützten Berufsbezeichnungen. Das heisst, auch Psycholog:innen ohne FSP-Fachtitel können sich entsprechend nennen. Einzig die im PsyG genannten Berufsbezeichnungen sind rechtlich geschützt (PsyG, Art 45).

ZüPP-Psyfinder

Der ZüPP gibt seinen Mitgliedern die Möglichkeit, sich kostenlos im ZüPP-Psyfinder zu registrieren. Dieser ermöglicht es Personen, die psychologische Beratung oder eine:n Psychotherapeut:in suchen, einfach und schnell eine qualifizierte Fachperson im Kanton Zürich zu finden. Die Anleitung zur Registration gibt es im Mitgliederbereich.

Praxisräume

Ausschreibungen für Praxisräume nimmt die ZüPP-Geschäftsstelle gern per E-Mail entgegen und veröffentlicht sie auf dem Marktplatz. Für Mitglieder ist dieser Service gratis.