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VSKZ-Mitglied werden
Die Zugehörigkeit zur Sektion VSKZ setzt immer die Mitgliedschaft im ZüPP und FSP voraus. Mitglied der Sektion VSKZ können auf Gesuch folgende Personen werden:
a) Schulpsycholog(inn)en mit Masterabschluss in Psychologie (oder Gleichwertiges), die an einem öffentlichen Schulpsychologischen Dienst des Kantons Zürich tätig sind, der gemäss den Empfehlungen des Erziehungsrates für Schulpsychologische Dienste vom 26. Februar 1985 organisiert ist
b) Privat tätige Kinder- und Jugendpsycholog(inn)en, die während mindestens drei Jahren an einem öffentlichen Schulpsychologischen Dienst im Kanton Zürich tätig waren.
Über die Aufnahme weiterer Mitglieder – besonders von in öffentlichen Institutionen im Kanton Zürich tätigen Kinder- und Jugendpsychologen, die in Kontakt mit der Schule stehen – oder über strittige Fälle entscheidet die Sektionsmitgliederversammlung, sofern die Bedingungen des Art. 6 der ZüPP-Statuten erfüllt sind.
Falls du bereits Mitglied vom ZüPP bist, kannst du dich zusätzlich für die VSKZ anmelden. Sende dafür eine E-Mail an die ZüPP-Geschäftsstelle info@zuepp.ch.
Sofern du noch nicht Mitglied des ZüPP bist, erfolgt die Anmeldung zur VSKZ via ZüPP-Beitrittsformular. Ebenso erforderlich sind das ausgefüllte FSP-Beitrittsformular sowie ein Abschlussdiplom und, falls es sich um einen ausländischen Abschluss handelt, die eidgenössische Verfügung der Anerkennung dessen. Unter folgendem Link findest du alle Informationen zur Anmeldung, den Kosten sowie die Beitrittsformulare zum Herunterladen.