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Werde Mitglied

Vernetzen zahlt sich aus.
Shane Rounce on Unsplash

Warum?

  • Zugang zu Fachtiteln FSP (bei entsprechender Weiterbildung)
  • Abonnement der Zeitschrift Psychoscope
  • Ermässigungen bei Kongressbesuchen und anderen Dienstleistungen
  • Zugang zur Fortbildungsplattform formapsy.ch
  • FSP-Rechtsberatung
  • Leitfaden zur selbständigen Berufsausübung
  • Rabatte auf Versicherungen und Freizeitaktivitäten

Aufnahmebedingungen

ZüPP-Mitglied kann werden, wer im Kanton Zürich wohnt, arbeitet oder an der Universität Zürich bzw. an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften studiert oder im Kanton Zürich gearbeitet hat. Ebenso muss der FSP-Standart mit einem Lizentiat, Master oder Diplom im Hauptfach Psychologie einer anerkannten Fachhochschule oder Universität erfüllt sein.

VSKZ-Mitglied kann werden, wer im schulpsychologischen Bereich tätig ist. Erfahre mehr.
Allgemeine Informationen zu den Vereinigten Schulpsycholog:innen des Kantons Zürich und zur Schulpsychologie findest du hier.

Du studierst auf Bachelor- oder Masterstufe Psychologie im Kanton Zürich?

Kosten

  • Ordentliche Mitgliedschaft
    ZüPP: Fr. 225.-
    VSKZ: Fr. 15.-
  • Bei einem Beitritt bis zwei Jahre nach Studienabschluss
    Beitritts- und Folgejahr: gratis
    3. und 4. Jahr nach Beitritt: 50% Ermässigung des ordentlichen Beitrags (Fr. 112.50 bzw. Fr. 7.50)
  • Mitgliedschaft für AHV-Bezüger:innen
    50% Ermässigung des ordentlichen Beitrags (Fr. 112.50 bzw. Fr. 7.50)
  • Studentische Mitgliedschaft
    Fr. 25.-
  • FSP-Mitgliedschaft
    Fr. 530.- mit analogen Vergünstigungen nach Studienabschluss und für AHV-Bezüger:innen

Gut zu wissen: Bei einem Beitritt ab Juli wird für das Beitrittsjahr nur noch die Hälfte des Mitgliederbeitrags verrechnet.

In begründeten Fällen kann eine Beitragsreduktion von maximal 50% beantragt werden. Erfahre mehr im Reglement der FSP:

Anmeldung

Wer sich von den Vorteilen einer Mitgliedschaft überzeugen konnte, legt folgende Unterlagen bereit:

  • Kopie Abschlusszeugnis
  • Bei ausländischem Abschlusszeugnis: Eidgenössische Verfügung zur "Anerkennung eines ausländischen Ausbildungsabschlusses in Psychologie" (PsyKo)
  • Kopie Weiterbildungsdiplom
  • Bei ausländischem Weiterbildungsdiplom: Äquivalenzbestätigung der eidgenössischen Psychologieberufekommission (PsyKo)

Die Anmeldung läuft über das Online-Anmeldeformular der FSP. Dort kannst du je nachdem die Mitgliedschaft zum ZüPP, zur VSKZ und zur FSP sowie den Fachtitel «Fachpsychologe/-in für Psychotherapie FSP» beantragen.

Der Beitrittsantrag und die entsprechenden Unterlagen gehen zuerst an die Geschäftsstelle des ZüPP. Sie werden geprüft und anschliessend der FSP eingereicht. Nach Vorliegen der Aufnahmebestätigung der FSP tritt die Mitgliedschaft beim ZüPP definitiv in Kraft. Dieses Verfahren dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.

FSP-Mitglieder

Falls du bereits FSP-Mitglied bist, fülle bitte ebenfalls das Online-Anmeldeformular der FSP aus und lade die notwendigen Dokumente hoch. Damit erhält der ZüPP alle relevanten Informationen und Dokumente. Die Anmeldung wird nach unserer Prüfung ebenfalls der FSP eingereicht und von dieser bestätigt. Das Verfahren dauert in der Regel jedoch weniger lange als bei Neuanträgen.

Bei einem Wechsel des Gliedverbands läuft die Anmeldung beim neuen und die Kündigung beim alten Verband separat. Informiere dich also rechtzeitig über die Kündigungsfristen bei deinem bisherigen Gliedverband.

Wir freuen uns sehr über dein Interesse an einer Mitgliedschaft! Bei Fragen oder Unklarheiten kannst du dich gerne an die Geschäftsstelle des ZüPP wenden: info@zuepp.ch

Kündigung der Mitgliedschaft

Gemäss unseren Statuten ist ein Austritt per Ende Kalenderjahr unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist möglich. Das heisst, bei einem gewünschten Austritt per Ende Kalenderjahr muss die Kündigung bis spätestens 30. September eintreffen. Bei einer späteren Kündigung kann nur noch ein Austritt per Ende nächstes Kalenderjahr bestätigt werden.

Sofern keine Mitgliedschaft in einem andern Gliedverband der FSP besteht, erlischt bei einem Austritt aus dem ZüPP auch die Mitgliedschaft bei der FSP. In diesem Fall ist die Verwendung der Bezeichnung «Psychologe / Psychologin FSP» oder allfälliger weiterer Fachtitel der FSP nicht mehr möglich.

Die Kündigung kann per E-Mail an info@zuepp.ch geschrieben werden und wird zeitnahe von der Geschäftsstelle bestätigt.  Für unsere Weiterentwicklung sind wir dankbar, wenn der Kündigungsgrund mitgeteilt wird.

Für AHV-Bezüger:innen, die ihre Berufstätigkeit definitiv aufgeben, bieten wir nebst der vergünstigten Mitgliedschaft die Möglichkeit, nur beim ZüPP Mitglied zu bleiben ohne gleichzeitige FSP-Mitgliedschaft. Damit kann weiterhin vom kostenlosen Besuch unserer Veranstaltungen profitiert werden, inklusive geselligen Ausflügen für pensionierte Psycholog:innen. Bei Interesse an diesem Angebot reicht ebenfalls eine E-Mail an die Geschäftsstelle.