- Suchen
- Login
Angestellte Psycholog:innen
Ein grosser Teil der rund 3'000 Psycholog:innen im Kanton Zürich (Auskunft des Statistischen Amtes des Kantons Zürich, 2018) ist in Institutionen wie Hochschulen, Spitälern und psychiatrischen Institutionen sowie in weiteren Einrichtungen der Bildungs-, Gesundheits-, Sicherheits- und Justizdirektion angestellt.
Ein bedeutender Teil der Zürcher Psycholog:innen arbeitet in der Schulpsychologie. Diese ist nicht kantonal, sondern auf Gemeinde- und Bezirksstufe organisiert. Die Schulpsycholog:innen des Kantons haben sich zur VSKZ, den Vereinigten Schulpsycholog:innen des Kantons Zürich, zusammengeschlossen und bilden eine eigene Sektion innerhalb des ZüPP.
Für Angestellte des Kantons Zürich gilt das kantonale Lohnsystem, welches sowohl die selbständigen als auch die der jeweiligen Direktion unterstellten öffentlich-rechtlichen Institutionen, wie zum Beispiel psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Integrierte Psychiatrie Winterthur, usw. anwenden.
Verschiedene private Organisationen und Institutionen im Gesundheits- und in anderen Bereichen orientieren sich ebenfalls am Lohnsystem des Kantons. Psycholog:innen sind aufgrund von Stellenbeschreibungen einer bestimmten Lohnklasse zugeordnet. Für Psycholog:innen sind die Lohnklassen 16-20 und für leitende Psycholog:innen die Lohnklassen 21-23 vorgesehen. Eine Lohnklasse besteht aus 29 Lohnstufen und 2 Anlaufstufen. Bei Stellenantritt wird in der Lohnklasse, der die Stelle zugeordnet ist, die Lohnstufe unter Berücksichtigung der Ausbildung, der Berufserfahrung und der Fähigkeiten einer Psychologin bestimmt (in der Regel in den Lohnstufen 1 bis 17). Wird der Lohn in einer Anlaufstufe bestimmt, muss er innert drei Jahren in eine Lohnstufe überführt werden.
Der ZüPP setzt sich seit Jahren gegen die unfaire Einreihung der Psycholog:innen in die Lohnklassen und –stufen insbesondere im Gesundheitsbereich ein. In der Praxis wird die Einreihung in den verschiedenen Institutionen, aber auch innerhalb der Institutionen oft unterschiedlich angewendet. Der ZüPP reichte Ende 2014 eine Lohnklage gegen den Kanton Zürich respektive den betroffenen damaligen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) ein, jetzt neu Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie und Teil der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK), um eine adäquate Lohneinstufung einzufordern. Nach dem Gang durch alle Instanzen hiess im 2020 das Bundesgericht die Beschwerde des ZüPP teilweise gut und wies das Verwaltungsgericht an, den Vorwurf der Lohndiskriminierung erneut zu prüfen.
Angestellte beim Kanton Zürich und seinen Institutionen
Das Salär angestellter Psycholog:innen ist abhängig von der Institution (kantonal, städtisch oder gemeindespezifisch), von den bisherigen Dienst- oder Erfahrungsjahren, der übertragenen Verantwortung und auch davon, ob berufliche Weiterbildungen absolviert wurden. ZüPP-Mitgliedern stehen im Mitgliederbereich Einstufungs- und Lohntabellen zum Vergleich zur Verfügung. Zudem ist eine individuelle Konsultation durch erfahrene Fachleute möglich. Nimm Kontakt mit uns auf! Dein Anliegen wird vertraulich behandelt.
Angestellte in privaten Unternehmen
Arbeitgeber legen Saläre für Psycholog:innen in ihren Organisationen selbstverständlich entsprechend der Situation auf dem Arbeitsmarkt fest. Für anstehende Lohnverhandlungen ist es von Vorteil, wenn du über Vergleichswerte verfügst. Diese können unter anderem durch das Heranziehen der kantonalen Einstufungs- und Lohntabellen gewonnen werden. Als ZüPP-Mitglied hast du die Möglichkeit, von einer individuellen Beratung zu profitieren. Nimm Kontakt mit uns auf, dein Anliegen wird vertraulich behandelt.
Für angestellt tätige Psycholog:innen schreibt der Gesetzgeber mit Ausnahme der Psychotherapie keine Weiterbildungs- oder Fachtitel vor. Der ZüPP empfiehlt jedoch allen Berufskolleg:innen für die Entwicklung ihrer Karriere eine Weiterbildung mit Fachtitel anzustreben. Arbeitgeber setzen nämlich oft einen Weiterbildungs- oder Fachtitel voraus und unterstützen zum Teil auch die entsprechenden Weiterbildungen zeitlich oder auch finanziell.
Die aktuelle Situation angestellter Psycholog:innen ist aufgrund der eingeschränkten Karrieremöglichkeiten, insbesondere in Gesundheitseinrichtungen, unbefriedigend. Die FSP hat, angelehnt an das für Ärzte übliche Hierarchiesystem, Stellenprofile für Psycholog:innen im Gesundheitswesen und für Schulpsycholog:innen entwickelt.
Aktuelle Stelleninserate für Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen und Schulpsycholog:innen findest du zusammen mit weiteren Angeboten auf unserem Marktplatz.