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Unzufrieden mit einer psychologischen Dienstleistung?
Unser Ziel ist es, die Bevölkerung vor missbräuchlicher Anwendung psychologischer Dienstleistungen, inklusive der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, zu schützen (Artikel 5 der ZüPP-Statuten). Das am 1. April 2013 in Kraft getretene Psychologieberufegesetz (PsyG) legt die für Psycholog:innen notwendigen Abschlüsse und andere wichtige Voraussetzungen zur Berufsausübung fest.
Solltest du Zweifel haben, ob eine Person, die psychologische Dienstleistungen anbietet, dafür ausreichend qualifiziert ist, zögere nicht, dich mit uns in Verbindung zu setzen. Gleiches gilt, falls du mit einer psychotherapeutischen Behandlung oder psychologischen Beratung unzufrieden warst.
Wir evaluieren für dich die fachliche Qualifikation einer dienstleistenden Person, vermitteln dich bei Bedarf an erfahrene Ombudspersonen eines psychologischen Fachverbandes oder veranlassen, dass sich die Ethik-Kommission der Föderation der Schweizer Psycholog:innen (FSP) mit deinem Problem befasst.
Alle Anfragen werden vertraulich behandelt. Von Seiten des ZüPP involvierte Personen unterliegen einer strikten Schweigepflicht.