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Fortsetzung der Psychotherapie nach 30 Sitzungen

15 Mär 2023
ZüPP
Berufspraxis
15 Mär 2023
ZüPP
Berufspraxis

Zahlreiche Behandlungen von Patient:innen nähern sich in nächster Zeit dem Maximum von 30 Sitzungen, welche von den Krankenkassen ohne Kostengutsprachen übernommen werden. 

Für die Fortführung der Behandlung nach 30 Sitzungen ist von den Fachverbänden folgender Ablauf vorgesehen, den wir mit Empfehlungen seitens ZüPP ergänzt haben: 

- Ab der 26. Sitzung erstellen die psychologischen Psychotherapeut:innen im Formular «Antrag zur Fortsetzung der psychologischen Psychotherapie nach der 30. Sitzung» (siehe unten) einen Bericht für die anordnenden Ärzt:innen und informieren sie über die Notwendigkeit der Verlängerung oder den Antrag auf Kostengutsprache bei den Vertrauensärzt:innen der Krankenversicherer.

ZüPP-Empfehlung: Je nach Fallkonstellation und Intensität der Behandlung ist es notwendig, den Bericht seitens Psychotherapeut:in bereits nach 20-23 Sitzungen zu erstellen, um eine nahtlose Behandlung gewährleisten zu können. Der Bericht sollte sich zudem auf die zur Fortsetzung wesentlichen Punkte beschränken.

Der/die Patient:in sollte zu diesem Zeitpunkt über die geplanten Schritte zur Fortsetzung der Therapie nach 30 Sitzungen informiert werden, d.h. Bericht, Fallbeurteilung und Kostengutsprache durch die Krankenkasse.

- Auf Basis des Berichts der/des psychologischen Psychotherapeut:in ist eine Beurteilung eines/einer Fachärztin für Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie nötig (die auch aufgrund eines reinen Aktenstudiums erfolgen kann).
Für Psychotherapien, die durch Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder mit einem interdisziplinären Schwerpunkttitel Psychosomatische und Psychosoziale Medizin SAPPM angeordnet wurden, ist keine zusätzliche Fallbeurteilung notwendig (vgl. BAG-FAQ, Punkt 2 unten).

ZüPP-Empfehlung: Grundsätzlich ist die/der anordnende Ärzt:in für die Suche nach einem/einer Psychiater:in zuständig. Häufig erfolgt dies jedoch in enger Zusammenarbeit mit der/dem behandelnden Psychotherapeut:in. Hilfreich sind dabei die vom ZüPP zusammengestellten Anlaufstellen, falls noch kein Kontakt zu einem/einer fallbeurteilenden Psychiater:in besteht. 

- Das Formular mit dem Antrag zur Fortsetzung der psychologischen Psychotherapie nach der 30. Sitzung wird von der anordnenden Ärzt:in an den Krankenversicherer zuhanden des/der Vertrauensärzt:in der Krankenkasse weitergeleitet. Die/der Vertrauensärzt:in überprüft den Antrag und stellt der Versicherung einen eigenen Antrag, ob und für welche Dauer die Psychotherapie zu Lasten der Versicherung fortgesetzt werden kann.

- Die Versicherung muss die/den Patient:in und die/der erstanordnende Ärzt:in innert 15 Tagen nach Antragseingang beim/bei der Vertrauensärzt:in über den Entscheid betreffend Fortsetzung der psychologischen Psychotherapie informieren.

ZüPP-Empfehlung: Es kann sein, dass die behandelnden Psychotherapeut:innen nicht direkt über die Kostengutsprache informiert werden. Spätestens an der 30. Sitzung sollte der Zwischenstand bezüglich der Kostengutsprache deshalb mit den Patient:innen besprochen werden. Liegt dann noch keine Kostengutsprache vor, müssten die nachfolgenden Behandlungskosten von den Patient:innen übernommen werden können. Falls dies nicht möglich ist, sind die anordnenden Ärzt:innen die ersten Ansprechpersonen für die behandelnden Psychotherapeut:innen.

Die FSP hat im Mitgliederbereich ihrer Webseite als Orientierungshilfe einen Musterprozess zur Anordnung einer psychologischen Psychotherapie erstellt. Unter "4. Informationen zur Weiterführung nach 30 Sitzungen (Formular Antrag zur Fortsetzung)" stehen ausserdem eine Empfehlung sowie eine Berichtsvorlage in PDF-Format zur Verfügung:

Es wird sich in den nächsten Monaten zeigen, ob dieser vom Bundesrat vorgesehene Prozess funktioniert - insbesondere hinsichtlich den erforderlichen Kapazitäten seitens Psychiater:innen und Hausärzt:innen. Die FSP hat eine Meldeplattform eingerichtet und wir bitten alle Mitglieder, problematische Fälle dort zu erfassen, damit entsprechende Daten gesammelt werden können.

Zu den Kapazitäten im Kanton Zürich für die Fallbeurteilungen und den vorgesehenen Prozessen wird der ZüPP im Verlauf des Sommers eine eigene Umfrage bei seinen Mitgliedern durchführen. Die Zürcher Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (ZGPP) ist auch interessiert, seine Mitglieder zu befragen. Der ZüPP klärt noch, ob auch der Berufsverband mfe der Haus- und Kinderärzt:innen im Kanton Zürich eine Befragung durchführen würde.

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