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Hilfe für Kinder und Jugendliche in akuten psychosozialen Krisen
Denise Ernst leitet die Mobile Intervention bei Jugendkrisen des Amts für Jugend und Berufsberatung. Seit Februar 2024 steht das Beratungsangebot mit einem 12-köpfigen Team aus Sozialarbeitenden und Psycholog:innen in vollem Umfang bereit.
Denise Ernst, du hast die Mobile Intervention bei Jugendkrisen mit aufgebaut. Mit welchem Ziel?
Mit dem ergänzenden Angebot Mobile Intervention bei Jugendkrisen sollen bestehende Lücken in der Angebotslandschaft geschlossen, bereits bestehende Angebote entlastet und neue Herangehensweisen erprobt werden. Im November 2023 nahmen die ersten Berater:innen die Arbeit auf. Seit Februar 2024 ist das Team mit 12 Berater:innen komplett und das Beratungsangebot steht im vollen Umfang zur Verfügung.
Was leistet die Mobile Intervention bei Jugendkrisen – kurz erklärt?
Kinder und Jugendliche, die eine akute psychosoziale Krise durchleben, müssen heute oft lange warten, bis sie professionelle Hilfe erhalten. Das soll sich mit unserem neuen Angebot ändern: Sind Fachpersonen aus der Kinder- und Jugendhilfe, dem Schul- oder dem Gesundheitsbereich wie unter anderem Jugendpsychiater:innen und Psychotherapeut:innen, Schulsozialarbeiter:innen oder Kinder- und Jugendpsycholog:innen nicht zuständig oder überlastet, können sie den Fall, mit Einverständnis der Betroffenen, an uns übergeben. Wir übernehmen diese akuten Fälle rasch und unkompliziert, stellen so die Hilfe für die Betroffenen sicher und sorgen gezielt für eine Entlastung der Fachpersonen.
Was versteht ihr unter einer «akuten psychosoziale Krise»? Kannst du Beispiele nennen?
Eine akute psychosoziale Krise kann eintreten, wenn Menschen mit Ereignissen, Lebensumständen oder Entwicklungsaufgaben konfrontiert sind, die sie im Moment und ohne Unterstützung nicht bewältigen können und bei denen bisher angewandte Bewältigungsmechanismen nicht mehr wirksam und hilfreich sind. Der Leidensdruck ist hoch und rasches Handeln wichtig, damit sich die Krise nicht chronifiziert und allenfalls zu einer Krankheit entwickelt.
Beispiele dafür sind:
- Erlebnisse in der Schule oder mit der Peergroup und damit verbundener sozialer Rückzug
- Überforderung in Schule oder Lehre oder beim Berufseinstieg, zusätzlich zur Entwicklungsaufgabe der Pubertät
- Veränderungen im Familiensystem wie Trennungen, Scheidungen oder Erkrankungen von Bezugspersonen
Wie sieht euer Beratungsangebot konkret aus?
Unser Beratungsangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren, wohnhaft im Kanton Zürich (ohne Stadt Zürich), und ihre Familien. Es ist freiwillig und kostenlos. Nach der Fallübergabe durch die Fachpersonen unterstützen wir die Betroffenen kurzfristig mit persönlichen Beratungen. Wir arbeiten mobil. Beratungen finden z. B. per Telefon, per Video, zu Hause, in der Schule oder in der Beratungsstelle statt. Ziel dieser neuen Herangehensweise ist es, Krisensituationen zu stabilisieren, in denen (noch) kein passendes Unterstützungsangebot zur Verfügung steht, und eine nachhaltige Anschlusslösung zu finden.
Welche Fälle werden von der Mobilen Intervention bei Jugendkrisen nicht übernommen?
Wenn eine akute Kindswohlgefährdung besteht oder wenn abgeklärt werden muss, ob eine solche besteht, übernehmen wir den Fall nicht. Zudem dann, wenn eine langfristige Massnahme wie z. B. eine Sozialpädagogische Familienbegleitung, ein:e Jugendcoach oder eine Therapie angezeigt ist. Und bei akuten psychiatrischen Krisen und Erkrankungen, welche eine Psychotherapie erfordern.
Das Projekt ist auf vier Jahre befristet. Was passiert nach Ablauf der Projektlaufzeit mit dem Angebot der Mobilen Intervention bei Jugendkrisen?
Das Angebot wird extern evaluiert. Die Entscheidung über eine Weiterführung des Angebotes wird der Regierungsrat aufgrund der Erkenntnisse aus der Evaluation fällen.
Denise, vielen Dank für das interessante Gespräch!