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Invalidenversicherung – Leistungen bei Kindern und Jugendlichen

25 Feb 2025
VSKZ
Fachartikel, VSKZ
25 Feb 2025
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Fachartikel, VSKZ

In unserer täglichen Arbeit auf den Schulpsychologischen Diensten oder als Fachpsycholog:innen für Kinder- und Jugendliche haben wir oft mit Jugendlichen zu tun, welche aufgrund von Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen auf dem Weg ins Berufsleben (Berufswahlprozess, Lehrstellensuche, Ausbildung) Unterstützung benötigen und diesen wichtigen Übergang ins Erwachsenenleben nicht selbstständig bewältigen können. Hier kommt die IV zu tragen.
Die VSKZ-Abendveranstaltung vom 29. Januar 2025 lieferte wichtige Einblicke, welche Unterstützungsmöglichkeiten es von Seiten der SVA Zürich gibt, wie ein Berufswahlprozess unterstützt werden kann und wie die Kostenübernahme aussehen kann. Die Referentin, Ulla Kessler, ist Fachexpertin, Berufsberaterin und Psychologin, und arbeitet seit 15 Jahren als IV-Berufsberaterin bei der SVA.


Bei den ausserordentlichen IV-Renten für Personen ohne Erwerbsbiographie wird in den letzten 11 Jahren ein Anstieg von über 30 Prozent aufgezeichnet. Als Grund dafür wird der Anstieg von psychischen Krankheiten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen genannt. Ulla Kessler konnte zeigen, dass es von diesen Personen nur rund 2 % schaffen in ihrem Leben noch einer Arbeit nachzukommen; 98% davon beziehen diese Rente bis zum Lebensende. Dies zeigt auf, wie enorm wichtig es für die gesamte Gesellschaft ist, in Prävention, Frühintervention, unterstützte Ausbildungsmöglichkeiten sowie in besseren Zugang zu Beratungsangeboten zu investieren. Die SVA hat dahingehend reagiert, als dass sie das Programm «RIVA» gegründet haben, wo Jugendliche, Eltern, Lehrpersonen und Berufsbildende einen schnellen und niederschwelligen Zugang zu Beratungsgesprächen finden und unterstützt werden können, damit es bei der Berufswahl und in der Lehre gut laufen kann.  

Die Voraussetzungen für IV-Leistungen im Ausbildungs- und Berufswahlprozess sind immer das Vorhandensein einer gesundheitlichen Einschränkung und die Eingliederungsfähigkeit. Die IV prüft dies aufgrund von Arztberichten, SPD-Berichten und KJPP-Berichten. Ulla Kessler betonte, dass gerade die Berichte der Schulpsychologischen Dienste für die IV sehr hilfreich sein können, um die Funktionsfähigkeit und Einschränkungen eines Jugendlichen genau beurteilen zu können. Sind die Voraussetzungen für IV-Leistungen erfüllt, kann die IV die Jugendlichen in den Bereichen Berufsfindung, Schnuppercoaching/Lehrstellensuche, Erstausbildung mit Job Coaching oder Erstausbildung im geschützten Rahmen unterstützen. Es wird empfohlen, eine Anmeldung zur Prüfung einer erstmaligen beruflichen Massnahme Anfang/Mitte des 2. Sekundarschuljahres zu machen. 

Bei der Ausbildung werden dann die durch die gesundheitliche Einschränkung entstandenen Mehrkosten durch die IV übernommen, wie zum Beispiel Hilfsmittel oder Coaching am Arbeitsplatz, ein geschützter Arbeitsplatz oder die Mehrkosten beim Ausbildungslohn.

Autorin: Daniela Dietsche, VSKZ-Vorstand

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