Kein Resultat
Kein Resultat

Kantonale Bedingungen für Personen in Weiterbildung verbessern

1 Jun 2023
ZüPP
Berufspolitik
1 Jun 2023
ZüPP
Berufspolitik

Der ZüPP hat sich an die Gesundheitsdirektion gewandt, um die Subventionierung der Weiterbildungsplätze an den Kliniken für Psychotherapeut:innen in Weiterbildung zu fordern. Zudem sollten die 150 Theorielektionen und 70 Stunden Selbsterfahrung in der kantonalen Verordnung abgeschafft werden.

Subventionierung der Weiterbildungsplätze

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat im März 2023 beschlossen, die Entschädigung der Zürcher Listenspitäler für die ärztliche Weiterbildung in den Fachgebieten Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie von 15'000 Franken auf 25'000 Franken zu erhöhen (neben anderen Grundversorgungsfachrichtungen).

Die Ungleichbehandlung der Assistenzärzt:innen in Psychiatrie/ Psychotherapie und der Assistenzpsycholog:innen in Psychotherapie in der Subventionierung der Weiterbildung ist aus Sicht des ZüPP nicht gerechtfertigt, insbesondere auch in Anbetracht der Zulassungsbedingungen zur Abrechnung mit der Obligatorischen Krankenkasse. Diese Zulassung erfordert von psychologischen Psychotherapeut:innen zurzeit zwingend eine Berufserfahrung von 12 Monaten in einer SIWF-Klinik, die den Anforderungen des Psychiatriefachtitels entsprechen muss.

Der ZüPP forderte deshalb in einem Schreiben an Regierungsrätin Natalie Rickli im April 2023 (unten verlinkt) folgende Massnahmen im Kanton Zürich:

  • Die Zürcher Listenspitäler erhalten für die Weiterbildungsplätze von psychologischen Psychotherapeut:innen, d.h. Assistenzpsycholog:innen, einen jährlichen Beitrag von 25'000 Franken vom Kanton Zürich. Mit diesem werden die Listenspitäler verpflichtet, zusätzliche Weiterbildungsplätze für Assistenzpsycholog:innen zu schaffen, die den eidgenössischen Fachtitel in Psychotherapie erwerben.
  • Die Zürcher Listenspitäler beteiligen sich an den Weiterbildungskosten der Assistenzpsycholog:innen im selben Ausmass wie an denjenigen von Assistenzärzt:innen, sowohl finanziell wie auch zeitlich.

Aufgrund des Schreibens wurde der ZüPP zu einem Treffen mit Regierungsrätin Natalie Rickli im November 2023 eingeladen. Wir freuen uns auf den Austausch, bei dem wir auch weitere Aspekte einbringen möchten.

Abschaffung der 150 Theorielektionen und 70 Stunden Selbsterfahrung

Die Verordnung über die psychologischen Psychotherapeut:innen (PPsyV) im Kanton Zürich vom 2014 wird von der Gesundheitsdirektion noch dieses Jahr überarbeitet, da diese bezüglich der Anstellung von Psychotherapeut:innen und den Berufsausübungsbewilligungen im öffentlichen Dienst nicht mehr aktuell ist. Der ZüPP nutzt diese Gelegenheit, um von der Gesundheitsdirektion die Abschaffung der heute erforderlichen 150 Theorielektionen und 70 Stunden Selbsterfahrung zu fordern, die für Psychotherapeut:innen in Weiterbildung bei einer Anstellung unter fachlicher Aufsicht nach wie vor gefordert werden.

Diese Bedingungen gelten nur im Kanton Zürich und verhindern praktisch den Erwerb einer fachspezifischen Erfahrung im ersten Ausbildungsjahr ausserhalb von Praktikumsstellen. Die Einführung des Anordnungsmodells hat zudem dazu geführt, dass für die Zulassung zur OKP insgesamt drei Jahre klinische Erfahrung benötigt werden, davon mindestens 12 Monate in einer SIWF-Klinik. Die heutigen Anforderungen des Kantons Zürich erschweren eine Beschäftigung als Assistenzpsycholog:innen zusätzlich, insbesondere da Klinikerfahrung vor dem Start der Weiterbildung für den Fachtitel nicht angerechnet werden kann.

Bei andere Berufsgruppen wie zum Beispiel den Assistenzärzt:innen werden keine solchen Anforderungen gestellt. Ursprung dieser spezifischen Regelung im Kanton Zürich war vermutlich das frühere "Spartenkonzept nach TARMED", welches die delegierte Psychotherapie in der Arztpraxis regelte. Dieses ist jedoch seit Abschaffung des Delegationsmodells ab 1. Januar 2023 hinfällig.

Gesetzliche Grundlagen für die Abrechnung der Leistungen von Assistenzpsycholog:innen auf Bundesebene gefordert

Wie die FSP im Juni 2023 informierte, hat der Nationalrat einer Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zugestimmt, welche verlangt, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen der Assistenzpsycholog:innen festgeschrieben werden. Die Motion verlangt vom Bundesrat, die unhaltbare Situation für die Patient:innen und Psychotherapeut:innen in Weiterbildung zu entschärfen. Es soll in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgeschrieben werden, dass die Leistungen von Assistenzpsycholog:innen über ihre Aufsichtsperson abgerechnet werden können. Wir hoffen nun, dass der Ständerat Ende Juni dem Beispiel des Nationalrates folgt.

Teilen