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Neues aus der VSKZ im September 2023

1 Sep 2023
VSKZ
VSKZ, Berufspraxis
1 Sep 2023
VSKZ
VSKZ, Berufspraxis

Datenschutz: Empfehlungen für den Umgang mit persönlichen Daten

Am 1.9.2023 ist das neue Datenschutzgesetz in Kraft getreten, über dessen Auswirkungen für die Berufstätigkeit die FSP informierte.

Für die Schulpsycholog(inn)en im Kanton Zürich ist es wichtig zu wissen, dass die Schulpsychologischen Dienste dem kantonalen IDG (Gesetz über Information und Datenschutz) unterstellt sind, da sie eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen. Das neue Datenschutzgesetz auf nationaler Ebene hat keine Auswirkungen auf das IDG.

Der korrekte Umgang mit persönlichen Daten und auch die Datensicherheit sind sehr wichtige Themen in den Schulpsychologischen Diensten. Die VSKZ publizierte im 2019 entsprechende Empfehlungen zum Umgang mit Personendaten, die Jürg Forster für die VSKZ erarbeitet und mit den Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich rückgesprochen hat. Alle Psycholog(inn)en unterstehen zudem dem Berufsgeheimnis, welches im Strafgesetz geregelt ist.

Sprachstörungen in der Schule – Herausforderungen und Umgang

Wir durften am 29.Juni 2023 einen spannenden Fortbildungstag zum Thema Sprachstörungen in der Schule mit den Referentinnen Dr. phil. Daniela Bühler und Ursula Rothlin erleben. Ein Thema, das uns im schulpsychologischen Arbeitsalltag sehr häufig begegnet. Aktuelle Studien gehen von einer Prävalenz von 5-10% für Sprachentwicklungsstörungen aus. Zudem haben/entwickeln 50% der Betroffenen eine zusätzliche Störung (ADHS, Störung des Sozialverhaltens, Depression, Emotionsregulation, Schlafstörungen, u.a.). Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind mit einer Sprachentwicklungsstörung eine Lese-/Rechtschreibstörung (LRS) entwickelt, liegt sogar bei 40-75%.

Die Ursachen für eine Sprachentwicklungsstörung sind bisher noch nicht vollständig geklärt. Die Forschung geht aber von einem genetischen Anteil sowie auch einem Umweltanteil (zu wenig Kommunikation und Input im frühen Kindesalter) aus. Wenn ein Kind mehrsprachig aufwächst, bedeutet dies alleine noch kein erhöhtes Risiko für eine Sprachentwicklungsstörung. Ein wichtiges Kriterium für die Diagnosestellung ist, dass die Erstsprache/Muttersprache betroffen ist und dementsprechend auch das Lernen aller weiteren Sprachen erschwert ist.

Eine möglichst frühzeitige Intervention/Therapie in Form von einer Logopädietherapie (und allenfalls ergänzende Elternberatung/Erziehungsberatung) ist dabei zentral, dass Kinder die Defizite aufholen und sprachliche Fortschritte machen können.

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