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Schnittstellen und Berichte im Anordnungsmodell

29 Mär 2024
ZüPP
Berufspraxis
29 Mär 2024
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Therapie-Situation
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Save-the-date: Veranstaltung des ZüPP mit der ZGPP und der mfe Zürich

Im Dezember-Newsletter haben wir die Umfrageresultate des ZüPP zu der Fortsetzung von Psychotherapien nach 30 Sitzungen publiziert. Die Umfrage zum Anordnungsmodell wurde mit der Unterstützung des ZüPP auch bei der Zürcher Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (ZGPP) und dem Berufsverband der Haus- und Kinderärzt:innen im Kanton Zürich (mfe Zürich) durchgeführt. Der ZüPP ist zurzeit daran, gemeinsam mit den beiden Verbänden die Resultate aller Berufsgruppen zu analysieren. Diese Resultate und Möglichkeiten für einen Abbau der administrativen Schnittstellen sollen an einer gemeinsamen Veranstaltung mit Mitgliedern der drei Berufsgruppen diskutiert werden. Diese findet am Donnerstag, 19. September ab 17.30 Uhr im Glockenhof in Zürich statt, die Einladung erfolgt noch vor den Sommerferien!

Korrigendum: Die Veranstaltung findet neu am Donnerstag, 31. Oktober 2024 ab 18h in der Linde Oberstrass statt. Ein Update erfolgt Ende Juni 2024.

Empfehlungen für die Erstellung von Fallberichten nach 30 Sitzungen

Am 6. Februar 2024 führte der ZüPP eine Fortbildung zum Thema „Psychologische Berichte im Anordnungsmodell“ mit einem Referat von Nicole Rechsteiner durch. Die Veranstaltung war vor Ort mit mehr als 100 Teilnehmenden ausgebucht. Über 400 Mitglieder und Gäste wollten zudem die Ausführungen per Zoom verfolgen. Leider konnte die Online-Teilnahme aufgrund technischer Probleme mit der Zoom-Lizenz erst nach längerer Verzögerung für alle ermöglicht werden. Viele Interessierte verpassten deshalb die Fortbildung, was wir sehr bedauern. Die vielen Anmeldungen zeigten uns, wie gross das Interesse an dieser Thematik ist. Aufgrund verschiedener Rückmeldungen von Teilnehmenden wurde auch ersichtlich, dass es grosse Unterschiede bezüglich dem Fortbildungsbedarf und vertieften Diskussionen gibt. Wir prüfen nun, in welcher Form wir dieses Thema wieder aufnehmen werden. Eine hilfreiche Übersicht bieten zudem folgende Empfehlungen der FSP für die Erstellung von Berichten:

Fallbeurteilungen bei anordnenden Psychiater:innen und Fachärzt:innen SAPPM

Gemäss den Angaben beim BAG ist für Psychotherapien, die durch Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder mit einem interdisziplinären Schwerpunkttitel Psychosomatische und Psychosoziale Medizin SAPPM angeordnet wurden, keine zusätzliche Fallbeurteilung notwendig. 

Der ZüPP hat bei der FSP nachgefragt, welche grundsätzlich die juristische Einschätzung des BAG teilt, dass weder die Psychiater:innen noch die Fachärzt:innen SAPPM eine Fallbeurteilung beilegen müssen, wenn sie selbst die anordnenden Ärzt:innen sind. Die Verbände der Psychiater:innen sehen dass gleich. Sie empfehlen jedoch, trotzdem den zweiten Teil des Antrags zur Fortsetzung der psychologischen Psychotherapie nach 30 Sitzungen auszufüllen, um Rückfragen seitens der Krankenkassen zu vermeiden. Die SAPPM stellt ihren Mitgliedern ein eigenes Formular zur Verfügung.

Korrigendum Mai 2024 im FMPP-Newsletter für das Fortsetzungsgesuch nach der 30. Sitzung

"Diese Bestimmung (die aus Art. 11b Abs. 3bis KLV hervorgeht) hat in den letzten Wochen zu vielen Anfragen von KollegInnen an unsere Kommission (SKV) geführt. Einige dachten zunächst, sie seien nun als Fachärzt:innen f. Psychiatrie & Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie & -psychotherapie von einer Arbeit (= Bericht verfassen) befreit. In Tat und Wahrheit hatte es aber zur Folge, dass die Versicherer bei solchen Gesuchen ohne Fallbeurteilung oft einen ausführlichen Fragebogen zurücksandten, der von den Fachärzt:innen beantwortet werden musste. Unter dem Strich führte dies zu deutlich mehr Aufwand als das Ausfüllen des Formulars zur Fallbeurteilung im ersten Durchgang gekostet hätte. Das bedeutet mit anderen Worten, dass bei Anordnung durch eine/n Facharzt/-ärztin f. Psychiatrie für das Fortsetzungsgesuch nach der 30. Sitzung zwar keine fachärztliche Fallbeurteilung, sehr wohl aber ein Arztbericht verlangt wird. Was ist nun der Unterschied zwischen einem Bericht und einer Fallbeurteilung? Antwort: Es gibt keinen Unterschied. Der psychologische Bericht ist absolut notwendig, ersetzt aber die ausdrückliche Stellungnahme des/der anordnenden oder fallbeurteilenden Arztes/Ärztin nicht. "

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